Liebe Steinseer,
nach den aktuellen Lockerungen gelten momentan folgende Regeln bei uns am Hof:
– Für alle, die unseren Reiterhof betreten, gilt die 3G-Regel (geimpft oder genesen oder getestet). Dies gilt somit auch für die Reithallennutzung und für den Reitunterricht.
– Für den Status „geimpft“ und „genesen“ müsst Ihr zum Hof ein digitales oder schriftliches Zertifikat über den Impf- oder Genesenen-Status mitbringen. Für Testnachweise ist ein schriftliches oder digitales Testzertifikat (max. 48 h alter PCR-Test oder max. 24 h alter Antigen-Schnelltest) mitzubringen. Alternativ können Selbsttests am Hof gemacht werden. Die Selbsttests können in 5er-Packungen im Reitlehrerbüro erworben werden (5 € für die 5er-Packung).
– Die vorstehend genannten Nachweise sind bei Reitunterricht den jeweiligen Reitlehrern vor der Stunde vorzulegen. In den anderen Fällen sind sie vorzuzeigen, wenn Vorstandsmitglieder oder von denen Beauftragte dies verlangen.
– Ausgenommen von vorstehenden Regelungen sind Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden.
– Die Hygiene- und Abstandsregeln (AHAL) sind unbedingt zu befolgen!
– Maskenpflicht gilt in geschlossenen Räumen.
– Folgende Personen dürfen den Reiterhof nicht betreten:
Personen mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion;
Personen, die einer Quarantänemaßnahme unterliegen;
Personen mit COVID-19-assoziierten Symptomen (akute, unspezifische Allgemeinsymptome, Geruchs- und Geschmacksverlust, akute respiratorische Symptome jeder Schwere).
Wir wünschen allen beste Gesundheit!
Euer Vorstand